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9. Erläuterungen


 

 

 

In die Stiftung können alle Arten von Vermögensgegenständen, temporär oder endgültig, zur Erhöhung des Grundkapitals oder zur Verbesserung der allgemeinen Vermögenslage und damit verbundener Einkommensquellen, eingebracht werden.

Dies können sein:

 

* unmittelbar zur Verfolgung der Stiftungszwecke verwendbare Vermögensgegenstände;

* Wertpapiere;

* Beteiligungen an Kapital und Personengesellschaften;

* sonstige ertragbringende Vermögensgegenstände aller Art.

 

Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich von Spenden über Einlagen oder Darlehen bis hin zur privaten oder betrieblichen Anlage-Strategien unter weithin flexiblen Bedingungen. Förderung kann zu einer gezielten Investition entwickelt werden, die für die Entwicklung der buddhistischen Lehre und Praxis in all ihren Aspekten eine angemessene und beständige Grundlage zu bieten in der Lage sein soll.

 

Um Vermögenswerte einer verantwortungsvollen Ausrichtung und einem ethischen Ziel zu unterstellen kann das Instrument dieser Stiftung die geeigneten Geschäfte abwickeln. Im Sinne einer 2.500 jährigen buddhistischen Entwicklung, in Verbindung mit dem Rechtsgebrauch einer im christlichen Abendland gewachsenen europäischen Stiftungstradition, bietet die Karma Kagyu Stiftung ein zeitgemäßes Forum für Vermögensanlagen, Investitionen und Vermögensverwaltung im weitesten Sinne.

 

Mit Sicht auf gesellschaftliche und ethische Erfordernisse erscheint neben den Wachstumsbestrebungen der Wirtschaft die dringende Notwendigkeit eines ausgewogenen geistigen und mentalen Lebens. Dem selbstlosen Leben zu dienen ist wesentliche Aufgabe dieser Stiftung. In den ausgelösten Wirkungen zeigen Investitionen und Vermögensanlagen ihren letztendlichen Sinngehalt und ihre Berechtigung.


1. Vorwort
2. Die Stiftung
3. Zweck der Stiftung
4. Struktur und Organe der Stiftung
5. Präsident
6. Vorstand
7. Kuratorium
8. Wirtschaftliche Struktur
9. Erläuterungen
10. Gewährleistungen
11. Mitwirkungsmöglichkeitender Einlagengeber
12. Datenschutz
13. Prüfung derTätigkeit
14. Nachwort
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen
Download Dokument zum Spendenrecht : Reform_Die_wichtigsten_Neuerungen.pdf
Hessisches Stiftungsgesetz
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