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7. Kuratorium


 

 

 

 

Dem Präsidenten und dem Vorstand der Stiftung stehen ein Kuratorium von bis zu sieben Mitgliedern zur Seite. Dieses Kuratorium berät und überwacht die Tätigkeit der Stiftung. Das Kuratorium ist ein vollständig unabhängiges Organ der Stiftung mit weitreichenden Rechten zur Einsichtnahme in sämtliche Vorgänge und Unterlagen derStiftung.

 

Es ist die besondere Aufgabe dieses Kuratoriums eine Ausrichtung im Sinne einer auf die gegenwärtige politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation angepasste Arbeitsweise und Zweckerfüllung zu erreichen, beratend tätig zu sein oder prüfend die Vorgänge in der Stiftung für Spender und Einlagengeber darzustellen oder zu vermitteln. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig.


1. Vorwort
2. Die Stiftung
3. Zweck der Stiftung
4. Struktur und Organe der Stiftung
5. Präsident
6. Vorstand
7. Kuratorium
8. Wirtschaftliche Struktur
9. Erläuterungen
10. Gewährleistungen
11. Mitwirkungsmöglichkeitender Einlagengeber
12. Datenschutz
13. Prüfung derTätigkeit
14. Nachwort
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen
Download Dokument zum Spendenrecht : Reform_Die_wichtigsten_Neuerungen.pdf
Hessisches Stiftungsgesetz
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