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8. Wirtschaftliche Struktur der Stiftung


 

 

 

8.1. Grundkapital

 

Das Grundkapital ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in seinem Wert ständig zu

erhalten. Es kann durch Zustiftungen erhöht werden.

 

8.2 Zustiftungen

Zustiftungen können zur Erhöhung des Grundkapitals in die Stiftung eingebracht werden. Die Stiftung ist verpflichtet diese Zustiftungen gleich wie das Grundkapital in ihrem Nennwert ständig zu erhalten.

 

8.3. Einlagen und Darlehen

 

Temporäre Zuwendungen oder permanent verbleibende Vermögenswerte können als Einlagen oder Darlehen in die Stiftung gegeben werden, wenn ihr Wert für den Geber oder die Stiftung ständig erhalten bleiben soll.

 

8.4. Spenden

 

Spenden können allgemein oder zweckgebunden gegeben werden. Der Spender hat die Möglichkeit eigene Zwecke zu bestimmen oder in Absprache mit der Stiftung bestimmte Zwecke nach seinen Wünschen festzulegen, sofern diese durch die Stiftungsverfassung gedeckt sind. Die Stiftung ist zur Erfüllung einer eventuellen Zweckbindung verpflichtet. Weitere Informationen zur Art der Zweckbindung durch den Stiftungsvorstand.

 

8.5 Treuhand und Vermögensverwaltung

 

Die Stiftung arbeitet als Vermögensverwaltung und Treuhänder von Vermögenswerten. Sie kann alle Arten von Geschäften abwickeln, die zur Einkommenserzielung im Rahmen einer Vermögensverwaltung geeignet erscheinen. Es kommen die gesetzlichen Bestimmungen für die besondere steuerbegünstigte Behandlung einer gemeinnützigen Stiftung zur Geltung, die für ihre gemeinnützigen Zwecke steuerbefreite Vermögensverwaltung betreiben kann. Dies ist eine der wesentlichsten Grundlagen für kontinuierliche und auf Dauer angelegte Stiftungsarbeit zu Gunsten der verfassungsgemäßen Zwecke.


1. Vorwort
2. Die Stiftung
3. Zweck der Stiftung
4. Struktur und Organe der Stiftung
5. Präsident
6. Vorstand
7. Kuratorium
8. Wirtschaftliche Struktur
9. Erläuterungen
10. Gewährleistungen
11. Mitwirkungsmöglichkeitender Einlagengeber
12. Datenschutz
13. Prüfung derTätigkeit
14. Nachwort
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen
Download Dokument zum Spendenrecht : Reform_Die_wichtigsten_Neuerungen.pdf
Hessisches Stiftungsgesetz
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