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Spendenkonten


Die Karma Kagyu Stiftung ist als gemeinnützige Körperschaft des privaten Rechts anerkannt und kann steuerabzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.
Ein Freistellungsbescheid wurde zuletzt durch das Finanzamt Waldshut-Tiengen ausgestellt siehe auch PDF-Kopie Freistellungsbescheid im Menu rechts.

Spendenbescheinigungen werden in der Regel zu Anfang des auf die Spende folgenden Jahres als Sammelbescheinigung für alle im Jahr zu bescheinigenden Spenden ausgestellt und unaufgefordert zugestellt, sofern die Anschrift bei uns vollständig vorhanden ist.

 

Bitte denken Sie daran uns Ihre Anschrift mindestens einmal vollständig mit Angabe von Telefon und Email-Adresse zuzusenden.

Wir nutzten diese Daten ausschließlich zur Ausstellung der Spendenbescheinigung und ggf. zur Information an Stipendiaten und Projekte, sofern diese danach fragen.

Ein Weitergabe von Adressen und sonstigen persönlichen Daten an Dritte erfolgt durch KKS grundsätzlich nicht.

 

Unsere Bankverbindung für alle Zuwendungen:

  GLS Bank Bochum 

Karma Kagyu Stiftung

IBAN

DE52 4306 0967 7917 9735 00

BIC

GENODEM1GLS

oder

  Postbank Frankfurt 

Karma Kagyu Stiftung

IBAN

DE84 5001 0060 0424 1816 09

BIC

PBNKDEFF

 

Opens internal link in current windowSEPA-Überweisung:

Bitte benutzen Sie für Überweisungen aus dem Inland und Ausland immer die SEPA-Angabe. Zur Erinnerung ist hier auch die alte Bezeichnung mit BLZ und Kontonummer noch zusätzlich angegeben.


Kostenpauschale
Zeitnahe Mittelverwendung
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Verwendung
Freistellungsbescheid des Finanzamtes
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