Die Stiftung wird durch mehrere Instanzen regelmäßig überprüft durch:
1.
den Regierungspräsidenten in Darmstadt
Die Stiftungsaufsichtsbehörde im Regierungspräsidium erhält jedes Jahr den geprüften Jahresbericht.
2.
Das Finazmant Waldshut Tiengen überprüft alle 3 Jahre die Tätigkeit der Karma Kagyu Stiftung.
Zuständiges und prüfendes Finanzamt ist FZAmt Waldshut-Tiengen StrNr: 20001/58838.
Ein positives Prüfergebnis wird jeweils mit einem Freistellungsbescheid bestätigt.
Die Tätigkeit der Karma Kagyu Stiftung untersteht den Vorschriften für gemeinnützige Körperschaften (gemäß AO §§51-68) und den Vorschriften des jeweils gültigen Stiftungsgesetzes des Landes Hessen.
Wir verstehen die Anwendung dieser rechtlichen Formen als adäquates Mittel zur Schaffung und Erhaltung einer für den Buddhismus geeigneten Umgebung.