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13. Prüfung und Überwachungder Stiftungstätigkeit


 

 

 

 

Die Stiftung wird durch mehrere Instanzen regelmäßig überprüft durch:

 

1.

den Regierungspräsidenten in Darmstadt

Die Stiftungsaufsichtsbehörde im Regierungspräsidium erhält jedes Jahr den geprüften Jahresbericht.

 

2.

Das Finazmant Waldshut Tiengen überprüft alle 3 Jahre die Tätigkeit der Karma Kagyu Stiftung.

Zuständiges und prüfendes Finanzamt ist FZAmt Waldshut-Tiengen StrNr: 20001/58838.

Ein positives Prüfergebnis wird jeweils mit einem Freistellungsbescheid bestätigt.

 

Die Tätigkeit der Karma Kagyu Stiftung untersteht den Vorschriften für gemeinnützige Körperschaften (gemäß AO §§51-68) und den Vorschriften des jeweils gültigen Stiftungsgesetzes des Landes Hessen.

 

Wir verstehen die Anwendung dieser rechtlichen Formen als adäquates Mittel zur Schaffung und Erhaltung einer für den Buddhismus geeigneten Umgebung.

 

Aktuelle Bescheinigungen sind hier einsehbar:

Opens internal link in current windowOpens internal link in current windowFreistellungsbescheid+Prüfbescheid gem Par. 60 Abs.1 AO


1. Vorwort
2. Die Stiftung
3. Zweck der Stiftung
4. Struktur und Organe der Stiftung
5. Präsident
6. Vorstand
7. Kuratorium
8. Wirtschaftliche Struktur
9. Erläuterungen
10. Gewährleistungen
11. Mitwirkungsmöglichkeitender Einlagengeber
12. Datenschutz
13. Prüfung derTätigkeit
14. Nachwort
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen
Download Dokument zum Spendenrecht : Reform_Die_wichtigsten_Neuerungen.pdf
Hessisches Stiftungsgesetz
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