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3. Zweck der Stiftung


 

 


(Auszug aus der Stiftungsverfassung)

 

Zweck der Stiftung ist die Förderung der buddhistischen Religion, der buddhistischen Lehre in Theorie und Praxis, sowie die Pflege des buddhistischen Lebens und insbesondere die mildtätige Zuwendungen an Unterstützung bedürfenden Personen in Ausübung und Anwendung der allgemeinen buddhistischen Lehre.

 

Einzelne Zwecke sind(Reihenfolge indiziert keine Prioritäten)

 

* Erwerb, Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung von Immobilien

* Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen

* Erstellung und Veröffentlichung von Schriften

* Förderung von Personen

* Vergabe von Stipendien für Studenten und Lehrer

* Erarbeitung von Übersetzungen buddhistischer Schriften

* Förderung der Künste und Wissenschaften

* Erwerb, Sammlung und Archivierung buddhistischer Kunst-und Kulturerzeugnisse

* Erstellung und Unterhaltung von Archiven und Sammlungen

* Herstellung eines Dialoges zwischen den Religionen

* seelsorgerische Betreuung

* Errichtung und Pflege von Friedhöfen

* wissenschaftliche Tätigkeiten

* Erwerb, Errichtung, Unterhalt von Einrichtungen, die der Selbstversorgung der

klösterlichen Gemeinschaften dienen

* Förderung der Mönchs und Nonnengemeinschaften

* Erfüllung dieser Zwecke im In- und Ausland

 

Die vollständige Verfassung kann auf Anforderung zugesandt werden. Bitte wenden Sie sich an den Vorstandsvorsitzenden oder eines der Mitglieder von Vorstand oder Kuratorium.


1. Vorwort
2. Die Stiftung
3. Zweck der Stiftung
4. Struktur und Organe der Stiftung
5. Präsident
6. Vorstand
7. Kuratorium
8. Wirtschaftliche Struktur
9. Erläuterungen
10. Gewährleistungen
11. Mitwirkungsmöglichkeitender Einlagengeber
12. Datenschutz
13. Prüfung derTätigkeit
14. Nachwort
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen
Download Dokument zum Spendenrecht : Reform_Die_wichtigsten_Neuerungen.pdf
Hessisches Stiftungsgesetz
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