Für alle Spendeneinnahmen wird eine pauschale Kostenvergütung von 5% der Spendensumme von KKS pauschal belastet, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Mit Projekten und bei grösseren Summen werden individuelle Vereinbarungen zur Deckung der im Zusammenhang der Förderung entstehenden Kosten vereinbart.
Die Kostenpauschale beinhaltet: Buchhaltung, Kontoauszüge und Weiterleitung der Mittel, Abklärungen und Vertragsgestaltung, Inanspruchnahme ggf. notwendiger steuerlicher Beratung, Nachweise, Bilanzierung und Jahresbericht, Testate und jährliche Buchprüfung durch vereidigte Buchprüfer / Wirtschaftsprüfer, steuerliche Spendenbescheinigungen, allgemeine Stiftungsverwaltung, Büro, Telefon, etc.