Die Karma Kagyu Stiftung ist als gemeinnützige Körperschaft des privaten Rechts anerkannt und kann steuerabzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.
Freistellungsbescheid2020
Freistellungsbescheid20171117
Freistellungsbescheid20141017
Bescheinigung nach Par. 60 Abs.1 AO